Detektive im Kaufhaus
Die Aufgabe der Detektive muss nicht zwangsweise aus Observationen bestehen. Viele arbeiten auch im Kaufhaus und dürfen sich somit als Kaufhaus Detektiv bezeichnen. Die Aufgabe eines solchen Ermittlers liegt darin, die Aktivitäten innerhalb der Geschäftsräumlichkeit im Auge zu behalten und eventuelle Diebstähle zu verhindern bzw. die Ladendiebe zu erwischen.
Für gewöhnlich arbeiten die Detektive dabei mit Hilfe einer Überwachungsanlage. Somit ist es ihnen möglich, zwischen den Ansichten der verschiedenen Kamera - Modelle hin und her zu wechseln und auf potentielle Diebe zu achten. Ausgebildete Detektive haben ein Auge dafür, welcher “Kunde” eventuell einen Diebstahl planen könnte. Dies zeigt sich zumeist am ungewöhnlichen Verhalten: Steht eine Person zum Beispiel lange Zeit vor einem Regal und achtet dabei auf die übrigen Personen, könnte es sich durchaus um einen Dieb handeln. Der Detektiv wird diese Person dann über die Kamera im Auge behalten und abwarten, ob es wirklich zu dem vermeintlichen Delikt kommen wird. Sollte dies der Fall sein, wird er den Dieb schließlich fassen und die Polizei rufen. Währenddessen ist der Kaufhaus Detektiv nicht dazu berechtigt, den Täter zu durchsuchen. Ebenso wenig ist der Täter dazu verpflichtet, gegenüber dem Detektiv Angaben zur eigenen Person zu machen. All diese Rechte sind lediglich der Polizei vorbehalten.
Dafür darf ein Kaufhaus Detektiv jedoch ein Hausverbot aussprechen (mit einer Dauer von meistens einem Jahr) und im Verlaufe der Zeit darauf achten, ob sich der Täter auch hieran hält. Sollte dies nämlich nicht der Fall sein, dürfen die Detektive eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch aufgeben.