Detektive und Steuern
Sofern das Einkommen der Detektive den Freibetrag übersteigt (der sich aktuell auf 7664 Euro beläuft), sind die Einnahmen ganz normal zu versteuern. Bei selbstständigen bzw. freiberuflichen Detektiven bemisst sich die Steuerzahlung zunächst anhand der Schätzung. Ein Selbstständiger bzw. Freiberufler muss nämlich vor eines jeden Geschäftsjahres angeben, welche Einnahmen im kommenden Jahr zu erwarten sind. Hieraus errechnet das Finanzamt dann schließlich die Höhe der Steuerzahlung und teilt dies dem Unternehmer mit.
Anders als es allerdings bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer der Fall ist, muss die Steuerzahlung nicht unbedingt monatlich geleistet werden. Die Zeitpunkte der Steuer-Abführung hängen stattdessen erneut von dem geschätzten Einkommen ab. Sollte das Einkommen auf unter 800 Euro im Monat geschätzt werden, ist die Steuerzahlung für das ganze Jahr auf einmal zu vollbringen. Liegt das Einkommen wiederum über 800 Euro, so werden die Steuern alle 3 Monate gezahlt. Zu einer monatlichen Steuerzahlung kommt es hingegen nur, sofern die geschätzten Betriebseinkünfte mehr als 3.000 Euro je Monat betragen.
Die selbstständigen Detektive haben grundsätzlich die Wahl, ob sie die Steuern per Überweisung oder per Bankeinzug leisten wollen. Hierbei wäre letztere Variante zu bevorzugen, da somit nicht die Gefahr besteht, dass die Steuerzahlung einmal vergessen wird.
Im Verlaufe des Jahres ist es natürlich niemals auszuschließen, dass sich die Schätzung als gänzlich falsch erweist. In diesem Fall sollte man sich direkt an das Finanzamt wenden und eine neue Schätzung bekannt geben, damit die Höhe der Steuern hieran angepasst wird.