Familienangelegenheiten: Unterhaltspflicht 2

Familienangelegenheiten: Unterhaltspflicht 2

Im Bereich der Familienangelegenheiten wird leider häufig betrogen. Gerade hinsichtlich der Unterhaltspflicht wird öfters eine falsche Lebenssituation vorgegeben, um sich somit einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Sollte der Ex - Partner zum Beispiel arbeitslos sein, kann er weiterhin auf eine Unterhaltszahlung bestehen. Doch woher soll man wissen, dass die vorgegebene Erwerbslosigkeit auch wirklich vorliegt? Manche Personen begehen diesbezüglich nämlich einen Betrug, um gleich doppelt abzukassieren. Wer also den Verdacht hegt, der Ex - Partner würde einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, wodurch die Unterhaltspflicht verwirken würde, kann dies von einem Detektiv prüfen lassen.

Aber auch wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt, kann die Unterhaltszahlungspflicht angefochten werden. Sollte der Ex-Partner nämlich nachweislich in einer eheähnlichen Beziehung leben, kann er nicht weiterhin auf eine Unterhaltszahlung bestehen. Somit liegt es im eigenen Interesse, die Lebenssituation des ehemaligen Partners genau zu überprüfen, um somit eventuell die Zahlungspflicht anfechten zu können.

Sollte bei der Überwachung entdeckt werden, dass tatsächlich eine Erwerbstätigkeit bzw. ein eheähnliches Verhältnis vorhanden ist, wird der Detektiv dies anhand verschiedener Beweisfotos hinterlegen.

Die Betreuung geht aber noch weiter: Kommt es dann nämlich zu der alles entscheidenden Gerichtsverhandlung, in der über die Unterhaltspflicht entschieden wird, stellen sich die Detektive als Zeugen zur Verfügung und helfen auf diese Art und Weise dabei, die Zahlungspflicht abzuwenden.

Weitere Informationen sind selbstverständlich im Internet zu finden. Gibt man bei einer Suchmaschine beispielsweise “Detektiv Familienangelegenheiten” ein, wird man über alle Ermittler informiert, die in diesem Bereich tätig sind.

Sep 27th, 2008 | By admin | Category: Observationen