Detektive Krankenversicherung
Ein selbstständiger Privatdetektiv hat keinen Arbeitgeber, der für die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge aufkommt. Dies ist aufgrund der höheren Kosten erst einmal von großem Nachteil. Wendet man sich an eine gesetzliche Krankenversicherung, zahlt man schließlich erheblich mehr als ein gewöhnlicher Arbeitnehmer.
Trotz dieser Tatsache bietet sich aber auch ein gravierender Vorteil. Während nämlich das Jahreseinkommen eines gewöhnlichen Arbeitnehmers die Versicherungspflichtgrenze (derzeit 48.150 Euro) übersteigen muss, um einer privaten Krankenversicherung beizutreten, sind Selbstständige und Freiberufler grundsätzlich hierzu berechtigt; völlig unabhängig von der Höhe des Jahreseinkommens.
Von dieser Möglichkeit ist unbedingt Gebrauch zu machen. Durch das Wegfallen der Arbeitgeber-Anteile wäre die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung nämlich kaum günstiger als bei einer privaten Krankenversicherung. Und hinsichtlich der Leistung ist die PKV sowieso zu bevorzugen. Schließlich ist grundsätzlich mit einer umfangreicheren Kostenerstattung zu rechnen, wodurch die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung auf lange Sicht sogar günstiger kommt. Dies gilt insbesondere für jüngere Menschen. Denn je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto geringer wird das Krankheitsrisiko eingeschätzt, wodurch die Beiträge verhältnismäßig günstig ausfallen.
Bevor sich der Privatdetektiv aber nun an eine beliebige PKV wendet, sind die verschiedenen Angebote genau miteinander zu vergleichen. Gerade hinsichtlich der privaten Krankenversicherung ist nämlich mit erheblichen Unterschieden bezüglich der Beiträge und Leistung zu rechnen. Ein Versicherungsvergleich im Internet kann glücklicherweise dabei behilflich sein, dass der Privatdetektiv das optimale Versicherungsangebot findet.