Sachbeschädigung - Ermittlungen
Sofern es zu einer Sachbeschädigung kommt, wird für gewöhnlich die Polizei kontaktieren. In vielen Fällen ist jedoch damit zu rechnen, dass die daraufhin folgende Ermittlung unzureichend ausfällt. Den Ordnungshütern fehlt es einfach an Zeit, um jeder Sachbeschädigung ausreichend nachzugehen. Diese Tatsache mag bei Berücksichtigung schwerwiegenderer Delikte zwar verständlich sein, stellt für das Opfer jedoch ein großes Ärgernis dar. Denn häufig bleibt es nicht bei einer einzigen Sachbeschädigung. Randalisten kommen oftmals wieder zurück und vollziehen weitere Delikte dieser Art. Von dieser Gefahr sind insbesondere Firmen mit einem Lagerhaus oder einem Fuhrpark betroffen.
Wer sich also ausreichend schützen möchte, sollte zusätzlich einen Detektiv engagieren. Dieser wird den Tatort zunächst einmal auf Spuren absuchen. Darüber hinaus wird an entsprechender Stelle ein Objektschutz vollzogen. Das heißt: Der Detektiv legt sich in der Nähe des Geländes auf die Lauer und achtet auf eventuelle Täter.
Ebenso gut wäre aber auch eine Videoüberwachung durchzuführen. In diesem Fall wird eine Überwachungsanlage installiert, sodass sämtliche Vorkommnisse in dem entsprechenden Bereich per Video aufgenommen werden. Sollte es dann wirklich zu einer weiteren Sachbeschädigung kommen, dürfte das Videomaterial Aufschluss über die Täter geben.
Dennoch ist der Detektiv nicht dazu berechtigt, den Fall alleine aufzuklären. Schließlich hat er weder das Recht zu einer Festnahme noch zu einer Verhörung. Aus diesem Grund wird sich der Ermittler ganz normal an die Polizei wenden und das Beweismaterial übergeben. Auf diese Art und Weise sorgt der Detektiv dafür, dass die Täter wegen Sachbeschädigung angeklagt werden und weitere Vorkommnisse dieser Art auszuschließen sind.